Kompetenzen.

Steuerstraf­verteidigung.

Steuerstrafverfahren ziehen für die Betroffenen häufig völlig uner­wartet Extrem­situationen in steuerlicher, wirtschaft­licher und persönlicher Hinsicht nach sich.

Die Interessenwahrnehmung in Steuerstraf­verfahren stellt dem­zufolge eine Vielzahl von Anforderungen an den Berater. Der Erfolg in Steuer­straf­verfahren resultiert zwar in erster Linie aus der Anwendung steuer­rechtlicher Vorschriften. Daneben ist es jedoch zwingend erforderlich, die Ordnungs­­mäßigkeit des straf­verfahrens­­rechtlichen Vorgehens von Finanz­verwaltung bezie­hungs­­weise Staats­anwaltschaft zu überwachen. 

Der ausschlag­gebende Vorsprung in diesem Beratungs­feld ergibt sich daher aus der perfekten Synthese von steuer- und straf­­recht­lichen Spezial­­kennt­nissen.


Tätigkeitsschwer­punkte sind: 

  • Steuerliche Berichtigungs­erklärungen
  • Steuerfahndungsverteidigung
  • Selbstanzeigeberatung / Selbst­anzeigeerstellung
  • Hauptverhandlungen vor den Straf­gerichten 
  • Spanische Immobilien SL
  • Malta Leasing Modell
Rechtsberatung | Steuerberatung
Matthias Will - Fachanwalt für Steuerrecht